Unfall- Was nun?
Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden, notieren Sie sich folgende Angaben:
- Das amtliche Kennzeichen
- Namen, und Anschrift des Unfallgegners
- Versicherungsgesellschaft und Nummer des Versicherungsscheins des Unfallgegners.(Sollte diese nicht bekannt sein kann Ihr Kfz-Sachverständiger oder Ihr Rechtsanwalt die entsprechenden Daten durch eine Anfrage beim Zentralruf der Autoversicherer ermitteln)
- Ort und Zeit des Unfalls
- Namen und Anschrift von Unfallzeugen
- Fotografieren Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle.
- Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang an.
- Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab.
- Lassen Sie das Fahrzeug in Ihre Vertragswerkstatt von einem Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl begutachten.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und der Ermittlung der Schadenhöhe zu beauftragen. Versicherungen sind nicht berechtigt die Einschaltung eines Sachverständigen im Haftpflichtschadenfall abzulehnen, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden. (Ein Bagatellschaden liegt nach ständiger Rechtsprechung lediglich bei Schäden unter 750€ vor) Beauftragen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen.